Gemäss Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) vom 4. Februar 2008 müssen sich die Gemeinden mit einem Führungsorgan in angemessener Weise auf ausserordentliche Lagen vorbereiten. Die Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV) vom 22. Dezember 2010 sieht vor, dass sich mehrere Gemeinden zu einem Sicherheitsverbund zusammenschliessen und eine gemeinsame Führungsorganisation bilden können. Die Politischen Gemeinden Elgg, Hagenbuch und Schlatt bilden als Vertragsgemeinden unter dem Namen «RFO Eulachtal» ein regionales Führungsorgan auf unbestimmte Zeit und genehmigen dies mit Gemeinderatsbeschluss.
RFO Eulachtal | 3.4.2023 | Interner Bereich