Über uns

Grundlage

Gemäss Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) vom 4. Februar 2008 müssen sich die Gemeinden mit einem Führungsorgan in angemessener Weise auf ausserordentliche Lagen vorbereiten. Die Ver­ordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV) vom 22. Dezember 2010 sieht vor, dass sich mehrere Gemeinden zu einem Sicherheits­ver­bund zu­sammen­schliessen und eine gemeinsame Führungsorganisation bilden können. Die Politischen Gemeinden Elgg, Hagenbuch und Schlatt bilden als Vertragsgemeinden unter dem Namen «RFO Eulachtal» ein regionales Führungsorgan auf unbestimmte Zeit und genehmigen dies mit Gemeinderatsbe­schluss.

Zweck

Das Regionale Führungsorgan (RFO) Eulachtal ist verantwortlich für die zivile Führung bei Grossereignissen, Katastrophen in beson­deren und ausserordentlichen Lagen innerhalb der Vertragsgemeinden.

Organisation

Das RFO besteht aus den drei Gemeindepräsidenten der Vertragsgemeinden. Der Regionale Führungsstab (RFS) wird durch den Stabschef geführt. Die Wahl des Stabschefs, seines Stellvertreters sowie des Stabssekretärs erfolgt durch die Verbandsgemeinden.